Wenn Sie von der Führerscheinbehörde eine Auflage erhalten haben ein verkehrsmedizinisches Gutachten von einem Facharzt für Neurologie und /oder Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Qualifikation durchführen zu lassen, könnte die Begutachtung bei uns in der Praxis erfolgen.
Bei Terminvereinbarung sind folgende Informationen wichtig:
Was ist der Grund der Begutachtung?
Welche Führerscheinbehörde hat die Begutachtung iniziiert?
Handelt es sich um Erst- oder Folgebegutachtung?
Welche Erkrankung liegt vor?
Bringen Sie bitte zum Termin alle Ihnen vorliegenden Befunde und Berichte sowie Ihren Personalausweis mit.
Die Kosten des Gutachtens werden von Ihnen privat getragen und betragen je nach Aufwand durchschnittlich 450 Euro. Die notwendigen Zusatzuntersuchungen wie z. B. EEG, Labor usw. werden extra berechnet. Beachten Sie, dass in manchen Fällen auch ein zusätzliches psychologisches Gutachten erforderlich sein könnte.